Acceptable Use Policy für die KI-Agenten-Plattform
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- 07.09.2026Erstveröffentlichung. Verbotene KI-Praktiken und Hochrisiko-Anwendungen nach der EU-KI-Verordnung ausdrücklich ausgeschlossen.
Version 1.0, Stand: 07.09.2026
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Acceptable Use Policy (AUP) legt fest, für welche Zwecke die LoyJoy Platform verwendet werden darf. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der LoyJoy GmbH, Kapuzinerstraße 20, 48149 Münster, Deutschland, nachfolgend „ANBIETER“, und dem Kunden, nachfolgend „KUNDE“.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen dieser Webseite ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
2. Bestimmungsgemäße Nutzung
Die LoyJoy Platform ist für KI-gestützte Kundeninteraktionen per Chat und Telefon bestimmt. Dazu gehören insbesondere Information und Kommunikation, Kundenservice, Vertrieb, Produktberatung, Leadgenerierung, die Navigation durch Prozesse sowie die Erfassung und Weiterleitung von Anfragen.
Die Plattform ist nicht dafür bestimmt, als Hochrisiko-KI-System eingesetzt zu werden oder Entscheidungen über natürliche Personen in Hochrisiko-Bereichen zu treffen oder wesentlich zu beeinflussen.
3. Unzulässige Nutzung
Der KUNDE darf die LoyJoy Platform nicht konfigurieren, einsetzen oder Dritten bereitstellen:
- für KI-Praktiken, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, nachfolgend „EU-KI-Verordnung“, verboten sind;
- als Hochrisiko-KI-System im Sinne von Art. 6 in Verbindung mit Anhang I oder III der EU-KI-Verordnung;
- für rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende oder irreführende Zwecke oder unter Verletzung von Rechten Dritter;
- zur Umgehung technischer oder organisatorischer Schutzmaßnahmen der Plattform;
- zur Verbreitung von Schadsoftware oder für Handlungen, welche die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform oder verbundener Systeme beeinträchtigen können;
- so, dass gegenüber Endnutzern automatisch oder durch dynamische Inhalte der unzutreffende Eindruck erweckt wird, sie hätten einen Gewinn oder Preis erhalten.
Der Ausschluss von Hochrisiko-Anwendungen umfasst insbesondere die in Anhang III der EU-KI-Verordnung genannten Bereiche, soweit die Voraussetzungen des Art. 6 erfüllt sind. Dazu gehören bestimmte Anwendungen in Beschäftigung und Personalmanagement, Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung, wesentlichen öffentlichen oder privaten Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege sowie Risiko- und Preisentscheidungen bei Lebens- und Krankenversicherungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
LoyJoy sieht keine Freigabe oder Individualausnahme für den Einsatz der Plattform als Hochrisiko-KI-System vor.
4. Personenbezogene Daten
Die LoyJoy Platform darf nicht zur Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten, politische Meinungen und religiöse Überzeugungen. Eine Abweichung ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Individualvereinbarung in Textform einschließlich der erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen zulässig. Eine solche Vereinbarung erlaubt keine nach Ziffer 3 ausgeschlossene Hochrisiko-Anwendung.
Der KUNDE ist dafür verantwortlich, seine Dialogflüsse, Eingabefelder, Integrationen, Datenquellen und Aufbewahrungsfristen rechtmäßig zu konfigurieren und die erforderlichen Informationen, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sicherzustellen.
5. Pflichten des Kunden
Der KUNDE prüft vor der Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen, ob der vorgesehene Einsatz mit dieser AUP und dem anwendbaren Recht vereinbar ist. Er stellt sicher, dass auch seine Nutzer, Beschäftigten und beauftragten Dritten diese Anforderungen einhalten.
Der KUNDE informiert den ANBIETER unverzüglich über eine vermutete oder festgestellte unzulässige Nutzung und wirkt bei deren Aufklärung und Beendigung mit.
6. Prüfung und Maßnahmen bei Verstößen
Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß darf der ANBIETER die zur Prüfung erforderlichen Informationen anfordern und betroffene Funktionen oder Zugänge vorläufig einschränken oder sperren. Der ANBIETER informiert den KUNDEN über die Maßnahme und den Grund, soweit rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe dem nicht entgegenstehen.
Die Einschränkung oder Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet oder der Verstoß dauerhaft beendet ist. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Kontakt
Fragen zur zulässigen Nutzung oder zu einem geplanten Einsatz richten Sie bitte an contact@loyjoy.com.