Kurz-Stellungnahme zur EU‑KI‑Verordnung (AI Act)

LoyJoy GmbH als Betreiber (Deployer) eines KI‑Systems unter Nutzung von Microsoft Azure OpenAI Services

Rolle von LoyJoy

  • Betreiber/Deployer nach Art. 3 Nr. 5 AI Act – wir setzen ein KI‑System (LLM) in unserer SaaS‑Plattform ein und stellen es Unternehmenskunden bereit.
  • Anbieter des Modells ist Microsoft Azure (OpenAI Services). LoyJoy entwickelt keine eigenen Foundation‑Modelle.

Pflichten des Betreibers und Umsetzung

Pflicht (Art. AI Act)Kurzmaßnahme bei LoyJoy
Transparente Nutzung (Art. 28)KI‑Generierte Antworten sind mit “AI” gekennzeichnet.
Daten‑ & Systemprotokolle (Art. 29)Logging aller Prompts & Outputs für 30 Tage; verschlüsselte Speicherung in der EU.
Human Oversight (Art. 27)Kund:innen können jede Antwort jederzeit manuell überprüfen; optionale Live‑Chat‑Übernahme.
Risikomanagement (Art. 9)Jährliche Risikoanalyse gemäß ISO 23894; Register mit Abhilfemaßnahmen.
Cybersicherheit (Art. 15)ISMS, regelmäßige Pen‑Tests.

Datenschutz

  • Verarbeitung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
  • Hosting ausschließlich in EU‑Regionen der Google Cloud; Modelle laufen in Azure EU.
  • Verschlüsselte Speicherung und Übertragung von personenbezogenen Daten.