Kurz-Stellungnahme zur EU‑KI‑Verordnung (AI Act)
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LoyJoy GmbH als Betreiber (Deployer) eines KI‑Systems unter Nutzung von Microsoft Azure OpenAI Services
Rolle von LoyJoy
- Betreiber/Deployer nach Art. 3 Nr. 5 AI Act – wir setzen ein KI‑System (LLM) in unserer SaaS‑Plattform ein und stellen es Unternehmenskunden bereit.
- Anbieter des Modells ist Microsoft Azure (OpenAI Services). LoyJoy entwickelt keine eigenen Foundation‑Modelle.
Pflichten des Betreibers und Umsetzung
Pflicht (Art. AI Act) | Kurzmaßnahme bei LoyJoy |
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Transparente Nutzung (Art. 28) | KI‑Generierte Antworten sind mit “AI” gekennzeichnet. |
Daten‑ & Systemprotokolle (Art. 29) | Logging aller Prompts & Outputs für 30 Tage; verschlüsselte Speicherung in der EU. |
Human Oversight (Art. 27) | Kund:innen können jede Antwort jederzeit manuell überprüfen; optionale Live‑Chat‑Übernahme. |
Risikomanagement (Art. 9) | Jährliche Risikoanalyse gemäß ISO 23894; Register mit Abhilfemaßnahmen. |
Cybersicherheit (Art. 15) | ISMS, regelmäßige Pen‑Tests. |
Datenschutz
- Verarbeitung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
- Hosting ausschließlich in EU‑Regionen der Google Cloud; Modelle laufen in Azure EU.
- Verschlüsselte Speicherung und Übertragung von personenbezogenen Daten.